Der richtige Umgang mit Reklamationen

Die Rechtslage

Die Reklamation ist gerechtfertigt, wenn die Ware bzw. die Leistung bei Lieferung oder Übergabe

  • nicht der Vereinbarung entspricht,
  • nicht der üblichen Nutzung und Beschaffenheit entspricht,
  • falsch montiert oder die Montageanleitung fehlerhaft ist,
  • nicht die Eigenschaften aufweist, die die Werbung oder Produktbeschreibung verspricht.

Wenn ein Fehler im Sinne des Gewährleistungsrechts vorliegt, musst du ihn kostenlos beheben.

In folgenden Fällen hat der Kunde keinen gesetzlichen Anspruch auf Reparatur, Umtausch, Minderung oder Erstattung des Kaufpreises:

  • Verschleiß durch normalen Gebrauch,
  • Mängel, die dem Kunden vor dem Kauf bekannt waren,
  • Eigenverschulden des Kunden durch unsachgemäßen Gebrauch.

Ein Kunde, der zu Recht wegen eines Produktmangels reklamiert, hat folgende Rechte:

Reparatur oder Austausch: Der Käufer kann wählen, was ihm lieber ist.

Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Kauf: Diese Möglichkeiten stehen dem Käufer erst dann zu, wenn weder Reparatur noch Umtausch möglich sind.

Achtung: Reparatur oder Austausch hat den Vorrang vor Preisminderung oder Rücktritt vom Kauf.

Gesetzlich haben Käufer einen zweijährigen Anspruch auf Gewährleistung. Diese Frist gilt für Neuware und kann gegenüber Endverbrauchern nicht gekürzt werden. Bei Firmenkunden ist eine Verkürzung der Gewährleistung auf ein Jahr möglich, in Form einer entsprechenden Klausel in den Vereinbarungen.

Garantie oder Gewährleistung

Viele Kunden meinen, die Gewährleistung ist das Gleiche wie die Garantie. Das sind aber zwei Paar Schuhe. Bei der Gewährleistung haftest du gegenüber deinen Kunden für Fehler, die schon bei der Übergabe des Artikels bestanden haben. Die Garantie ist die freiwillige Zusatzleistung eines Händlers oder Herstellers. Sie kann auch Fehler betreffen, die bei der Übergabe noch nicht bestanden haben. Selbstverständlich bist du auch an deinen Garantiezusagen gebunden.

Beweislast

Reklamiert ein Endverbraucher während der ersten sechs Monate der Gewährleistungsfrist, so musst du als Händler oder Hersteller beweisen, dass der Fehler bei der Übergabe noch nicht vorlag. Danach liegt die Beweislast beim Käufer, das heißt, er muss nachweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung vorhanden war.

Recht auf Schadenersatz

Zusätzlich hat der Käufer ein Recht auf Schadenersatz. Der Händler oder Hersteller muss für den Schaden aufkommen, den das defekte Produkt verursacht hat. Setzt etwa eine nagelneue Waschmaschine das Badezimmer unter Wasser, so genügt es nicht, die Waschmaschine auszutauschen. Der Händler/Hersteller haftet auch für Schäden, die das ausgelaufene Wasser angerichtet hat.

Rückgriff auf Lieferant oder Hersteller

Lässt ein Endverbraucher die mangelhafte Ware auf deine Kosten reparieren oder umtauschen, so hast du ebenfalls die Möglichkeit, deinen Lieferanten haftbar zu machen. Das heißt, du machst deine Ansprüche gegenüber dem direkten Lieferanten geltend.  

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