KfW Startgeld

Mit dem KfW-Startgeld werden Existenzgründer, Freiberufler und kleine Unternehmen gefördert, die weniger als drei Jahre am Markt tätig sind und die nicht mehr als 50.000 Euro finanzieren müssen.

  • Investitionen und Betriebsmittel werden nach Abzug der Eigenmittel bis zu 100 Prozent finanziert.
  • 80 Prozent Haftungsfreistellung für die Hausbank. Das erleichtert den Zugang zu einem Darlehen und ist kostenfrei.
  • Zweiter Antrag möglich, solange der Kreditbetrag von 50.000 Euro nicht vollkommen ausgeschöpft wurde.
  • Förderung auch für einen Nebenerwerb, wenn er mittelfristig zum Haupterwerb wird.
  • Tilgungsfreie Anlaufzeit (bis 2 Jahre bei 10 Jahre Laufzeit), monatliche Zins- und Tilgungszahlungen, vorzeitige Tilgung jederzeit kostenfrei möglich.

Förderkreis: Personen, die ein Unternehmen bzw. eine freiberufliche Existenz gründen wollen, mit Hauptwohnsitz im Inland. Freiberuflich Tätige und kleine Unternehmen im Sinne der Definition der EU für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, die weniger als drei Jahre bestehen bzw. am Markt tätig sind.

Was wird finanziert?

  • Alle Formen der Existenzgründung (Errichtung oder Übernahme eines Unternehmens, Erwerb einer Beteiligung), sofern das Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lässt.
  • Nebenerwerb, der mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet ist.
  • Festigungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
  • Grundstücke, Gebäude und Baunebenkosten
  • Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Erstausstattung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers
  • Betriebsmittel bis maximal insgesamt 20.000 Euro

Die Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben ist nicht möglich.

Finanzierungsanteil und Höchstbetrag

Bis zu 100 Prozent des Fremdkapitalbedarfes, maximal 50.000 Euro. Der Investitionsbetrag kann über 50.000 Euro liegen, wenn der übersteigende Betrag mit eigenen Mitteln finanziert wird.

Sicherheiten

Die KfW macht keine Vorgaben hinsichtlich der Besicherung. Ob und in welchem Umfang Sicherheiten bestellt werden, ist zwischen Antragsteller und Hausbank zu vereinbaren.

Haftungsfreistellung für die Bank

Die KfW Mittelstandsbank gewährt der Hausbank eine Haftungsfreistellung in Höhe von 80 %. Das KfW-StartGeld wird hierbei durch eine Garantie aus Mitteln des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation der Europäischen Union unterstützt.

Kombinationsmöglichkeiten

Die Kombination des im Programm KfW-Startgeld geförderten Vorhabens mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist für den Antragsteller nicht möglich.

Erläuterungen zum Antragsverfahren

Inhaltliche Anforderungen der KfW an den Businessplan können in der Rubrik Service (Stichwort: Checklisten zum Gründungsberater) abgerufen werden. Dort finden Sie auch die Checklisten Investitionsplan, Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplan. Ebenso können Sie im Gründerzentrum der KfW Mittelstandsbank umfassende Informationen zur Erstellung des Businessplans erhalten.

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