So kannst du bis zu 1.200 Euro Steuern sparen

Mit dem Absetzen von Handwerkerleistungen kannst du einen jährlichen Steuervorteil von bis zu 1.200 Euro in Anspruch nehmen. Wichtig ist dabei, dass du den Handwerker auf keinen Fall bar zahlst. Tipp zum Jahresende: Lasse bei größeren Arbeiten die Rechnung aufteilen.

Steuerbonus

Wenn ein Rohr verstopft ist, ein Haushaltsgerät defekt oder die Heizung kaputt ist, lohnt es sich, einen Handwerker zu beauftragen. Denn neben einer fachmännisch ausgeführten Arbeit gibt es auch einen Steuervorteil. Bis zu 20 Prozent der Ausgaben für Arbeiten in und rund um dein Haus können direkt von der Steuer abgezogen werden. Jedes Jahr dürfen maximal 6.000 Euro als Handwerkerleistungen über die Steuererklärung abgezogen werden. So kannst du bis zu 1.200 Euro im Jahr sparen.

Was kann ich von der Handwerker-Rechnung absetzen?

Wenn du Handwerkerleistungen für dein Haus oder deine Wohnung in Anspruch nimmst, gibt es bestimmte Kosten, die du von der Steuer absetzen kannst. Dazu gehören Arbeitskosten, Fahrtkosten, Maschinenkosten und Verbrauchsmittel. Wichtig zu beachten ist jedoch, dass du Materialkosten nicht absetzen kannst.

Tipp: Um den Steuervorteil bei Handwerkerleistungen zu nutzen, ist es wichtig, dass der Handwerker auf der Rechnung die Material- und Arbeitskosten getrennt aufführt. Daher solltest du den Handwerker direkt darum bitten. Es ist übrigens gesetzlich vorgeschrieben, dass der Handwerker eine Aufschlüsselung der Kosten auf der Rechnung vornehmen muss. Sollte die Rechnung nicht korrekt ausgestellt sein, kannst du sogar die Zahlung zurückbehalten, bis dir eine korrekt ausgestellte Rechnung mit gesondertem Lohnausweis vorliegt.

Achtung: Für Ehepartner, die gemeinsam eine Steuererklärung abgeben, gilt der Höchstbetrag für Handwerkerleistungen nur einmal – selbst wenn die Handwerkerleistungen in mehreren Wohnungen der Eheleute erbracht wurden. Gleiches gilt für zwei alleinstehende Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. In diesem Fall können beide Steuerpflichtige den Höchstbetrag nur einmal absetzen.

Wenn du dich im Laufe eines Jahres trennst und der gemeinsame Haushalt dadurch aufgelöst wird, können jedoch beide Personen den Höchstbetrag für Handwerkerleistungen erhalten.

Welche Handwerkerleistungen sind von der Steuer absetzbar?

Es gibt eine Vielzahl von Handwerkerleistungen, die von der Steuer absetzbar sind. Dazu zählen zum Beispiel Renovierungs- und Reparaturarbeiten wie Streichen, Tapezieren, Rohrreinigung, Badezimmermodernisierung, Bodenbelagserneuerung, Fenster- und Türenaustausch sowie Heizungswartung und Heizungsreparatur.

Auch Arbeiten an Dach, Fassade, Innenwänden und Garagen sowie Wärmedämmmaßnahmen können abgesetzt werden.

Darüber hinaus können Arbeiten im Bereich der Garten- und Landschaftsgestaltung wie Pflasterarbeiten oder Überdachung eines bereits vorhandenen PKW-Stellplatzes oder Terrasse abgesetzt werden.

Bei umfangreicheren Arbeiten wie Asbestsanierung, Mauerwerksanierung oder Trockenlegung von Mauerwerk ist eine steuerliche Absetzbarkeit von Fall zu Fall zu prüfen.

Nicht absetzbar sind hingegen Schönheitsreparaturen oder Neubauten.

An welchen Ort müssen die Handwerkleistungen stattfinden?

Wenn du Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen möchtest, musst du darauf achten, dass die Arbeiten in deiner Wohnung oder deinem Haus durchgeführt werden. Das kann deine Hauptwohnung, deine Zweitwohnung am Arbeitsort, deine Wochenend- oder Ferienwohnung oder auch die Wohnung deines Kindes am Studienort sein. Wichtig ist jedoch, dass die Arbeiten tatsächlich in deinem Haushalt stattfinden und als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ gelten.

Arbeiten außerhalb deines Hauses wie beispielsweise Reparaturen am Auto oder an deiner Arbeitsstätte sind nicht absetzbar.

Achtung Steuerfalle Nr. 1

Wenn du Handwerkerleistungen in Anspruch nimmst, gibt es bestimmte Regeln, die du beachten musst, um sie von der Steuer absetzen zu können. Wenn der Handwerker beispielsweise zu dir nach Hause kommt, um einen Kühlschrank oder eine Waschmaschine zu reparieren, kannst du die Kosten bei der Steuererklärung geltend machen. Wenn der Techniker das Gerät jedoch mit in seine Werkstatt nimmt, erkennt das Finanzamt die Kosten nicht als „haushaltsnahe Dienstleistung“ an und du kannst die Kosten nicht von der Steuer absetzen.

Um sicherzustellen, dass du die Kosten von Reparaturen an Haushaltsgeräten von der Steuer absetzen kannst, solltest du dem Techniker bereits bei der Terminvereinbarung genau mitteilen, was mit deinem Gerät nicht stimmt. So kann er das notwendige Ersatzteil eventuell gleich mitbringen und das Gerät vor Ort reparieren. Sollte das nicht möglich sein und der Handwerker das Gerät mitnehmen müssen, solltest du ihn nach einer detaillierten Rechnung fragen, in der die Lohnkosten für die Vor-Ort-Leistung separat aufgeführt sind.

Achtung Steuerfalle Nr. 2

Wenn du Handwerker für Arbeiten in deinem Haushalt beauftragst, ist es wichtig, bei der Bezahlung einige Dinge zu beachten, um später Steuervorteile zu nutzen. Zunächst solltest du die Rechnung auf jeden Fall per Überweisung, Lastschrift oder mit der EC-Karte zahlen und unbedint auf Barzahlungen verzichten. Denn nur bargeldlose Zahlungen werden vom Finanzamt anerkannt und führen zu einer Steuerersparnis.

Um die Kosten steuerlich geltend machen zu können, ist es außerdem wichtig, dass du eine detaillierte Rechnung erhältst und diese mindestens 2 Jahre aufbewahrst. Du musst die Belege zwar nicht mehr der Steuererklärung beilegen, aber das Finanzamt kann im Zweifelsfall Nachweise und Kontoauszüge verlangen. Um die Aufbewahrung der Rechnungen und Belege zu erleichtern, gibt es selbstverständlich auch digitale Lösungen.

Steuertipp am Ende

Wenn du in den letzten Wochen des Jahres einen Handwerker beauftragt hast und die Rechnung über 6.000 Euro liegt, kannst du den Steuervorteil nicht vollständig ausschöpfen. Aber du kannst mit dem Handwerker sprechen und versuchen, einen Teil der Zahlung in das neue Jahr zu verschieben, um im kommenden Jahr weiterhin Steuervorteile nutzen zu können.

Dabei ist wichtig zu beachten, dass das Finanzamt das Datum der Zahlung berücksichtigt, nicht wann die Arbeiten stattgefunden haben. So kannst du die Steuerlast mindern und Geld sparen.

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